Die Mitgliederversammlung des Mieterverein Hagen e.V., die jetzt im Saal des „Boni“ in Haspe stattfand, wartete mit keinen Überraschungen auf. Nach Geschäftsbericht, Kassenbericht und Kassenprüfungsbericht, in dem der Kassenprüfer, Steuerberater Jörg Klinger, Vorstand und Geschäftsführung des Vereins eine „wirtschaftliche und sparsame Haushaltsführung“ bescheinigte, wurde der komplette Vorstand neu gewählt. Der langjährige erste Vorsitzende des Mietervereins, Klaus H. Budde, kandidierte aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr für den Vorsitz. Auf ihn folgt nun Klaus-P. Dietrich, der mit einer Enthaltung zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt wurde.
Hagen. (MV) Jetzt hat für viele Menschen die fünfte Jahreszeit – die Grillsaison – begonnen. Aber wer nicht auf einem Bauernhof auf der grünen Wiese wohnt oder zumindest über ein großes Grundstück verfügt, der muss viele Dinge beachten. Regel Nr. 1: Niemand darf durch das Grillen zu Schaden kommen oder unzumutbar belästigt werden. Wobei es erst einmal keine Rolle spielt, ob auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten die Holzkohle entzündet bzw. der Gas- oder Elektrogrill angeworfen wird. Ein Hauseigentümer hat genauso Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen wie ein Mieter.
Hagen. (MV) Der Mieterverein Hagen e. V. weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass Mieter, die zur Fortbewegung eine Gehhilfe – auch Rollator genannt – benötigen, diese auch im Treppenhaus abstellen dürfen, wenn das nicht zu wesentlichen Behinderungen der Mitbewohner führt. „Es gibt leider immer wieder Vermieter, die eine sehr selektive Wahrnehmung haben und einen Rollator mit einem Fahrrad gleichsetzen. Das Abstellen von Fahrrädern im Treppenhaus kann durch den Mietvertrag ausgeschlossen werden. Aber eine Gehilfe für ältere, nicht mehr so mobile Menschen ist nun wirklich etwas ganz anderes!“ erklärt Rechtsanwalt Franz Michalek, Vertragsanwalt des Mietervereins.
Hagen. (MV) Am 1. Februar 2014 ist es soweit: Dann hat Europa auch den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland erreicht. SEPA (Single Euro Payments Area) heißt das Zauberwort, dass schon längere Zeit durch die Medien geistert. Dabei ist alles eigentlich ganz einfach: Bei Überweisungen wird eine sogenannte IBAN eingetragen. Diese setzt sich zusammen aus der zweistelligen Länderkennung (z. B. DE), einer zweistelligen Prüfzahl, der achtstelligen Bankleitzahl und der zehnstelligen Kontonummer.Kürzere Nummern werden mit Nullen aufgefüllt.