Unwirksame Klauseln im Mietvertrag

In vielen Mietvertragen "stimmt etwas nicht"

Hagen. Der Mieterverein Hagen weist aus gegebenem Anlass darauf hin, dass noch immer in einem Großteil der abgeschlossenen Mietverträge unwirksame Klauseln enthalten sind. Rechtsanwalt Stefan Wintersohle, Vertragsanwalt des Hagener Mietervereins, macht deutlich: „Der Bundesgerichtshof hat sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit diesem Thema beschäftigen müssen. Er hat in vielen Fällen Rechtssicherheit geschaffen und viele – überwiegend mieterfreundliche – Urteile gesprochen.“

Zustimmung zur Mieterhöhung durch Zahlung der erhöhten Miete

Schriftliche Zustimmungserklärung nicht erforderlich

Berlin.  „Wer dreimal die erhöhte Miete zahlt, hat der Mieterhöhung zugestimmt“ - auf diesen kurzen Nenner bringt der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die jetzt veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZB 74/16). „Vermieter haben keinen Anspruch auf eine schriftliche Zustimmung. Die Zustimmung zur Mieterhöhung durch schlüssiges Verhalten, das heißt Zahlung der geforderten Mieterhöhung, reicht völlig aus.“

Räum- und Streupflichten enden an der Grundstücksgrenze

(dmb) Die Räum- und Streupflicht des Eigentümers endet an der Grundstücksgrenze. Die Gehwege vor dem Haus muss er als Anlieger nur räumen und streuen, wenn dies die Stadt, zum Beispiel über eine Straßen- und Reinigungssatzung festgelegt hat, entschied heute der Bundesgerichtshof (BGH VIII ZR 255/16). Die Klage auf Schadensersatz des im Bereich des Grundstückseingangs gestürzten Mieters in Höhe von 4.291,20 Euro gegen den Hauseigentümer lehnte das Gericht ab. Im konkreten Fall habe die Räum- und Streupflicht vor dem Grundstück bei der Stadt München gelegen.

Nebenkosten-Abrechnung gründlich überprüfen

Hagen. (Di) Mieter sollten die Nebenkosten-Abrechnung nicht ohne eine gründliche Überprüfung bezahlen. So lautet eine aktuelle Empfehlung des Hagener Mietervereins. Rechtsanwalt Franz Michalek, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, hat diesbezüglich schon sehr interessante Erfahrungen gemacht. „Manche Nebenkosten-Abrechnungen lesen sich wie ein Wunschzettel des Vermieters,“ findet Michalek deutliche Worte. „Nicht nur, dass die Höhe verschiedener Positionen oft nicht nachvollziehbar ist. Geradezu abenteuerlich mutet es an, was mancher Vermieter seinen Mietern – ungerechtfertigterweise – aufs Auge drücken will!“

Was Mieter vor dem Urlaub tun sollten

Damit auf die schönsten Wochen des Jahres kein Schatten fällt

Hagen.  Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Höchste Zeit für die konkrete Reise-Planung. Der Mieterverein Hagen e.V. weist aber darauf hin, dass Mieter nicht nur an den Urlaubsort denken sollten, sondern auch an ihre Wohnung zu Hause. Es gibt nämlich bestimmte Dinge, die vor der Abfahrt unbedingt erledigt bzw. organisiert sein müssen. Zunächst einmal ist da die Sache mit dem Geld: Die pünktliche Zahlung von Miete, Nebenkosten, Strom, Wasser etc. muss natürlich gewährleistet sein.

Wenn Mieter den Garten nutzen

Gartenpflege immer schriftlich regeln

Hagen. Für manchen Mieter ist er wie ein Sechser im Lotto: Der eigene Garten vor der Haustür. Insbesondere in Städten sind Wohnungen mit Gartenanteil sehr begehrt. Man möchte eben keine Steinwüste vor Augen haben. Außerdem kann ein gekaufter Kopfsalat niemals so frisch sein wie der aus dem eigenen Garten. Mal abgesehen von der Möglichkeit, Speisen aus der eigenen Küche schnell mit Kräutern aus dem eigenen Garten zu verfeinern.

Grillen für Mieter nicht grundsätzlich verboten

Bratwurst und Steak vom Holzkohle-Grill

Jetzt hat für viele Menschen die fünfte Jahreszeit – die Grillsaison – begonnen. Aber wer nicht auf einem Bauernhof auf der grünen Wiese wohnt oder zumindest über ein großes Grundstück verfügt, der muss viele Dinge beachten, um sich keinen Ärger einzuhandeln.

Seiten

Bürogemeinschaft der Mietervereine in Hagen RSS abonnieren